
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und DREIWERKEN GbR gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der DREIWERKEN GbR ausdrücklich anerkannt werden.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der DREIWERKEN GbR sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang in der DREIWERKEN GbR gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der DREIWERKEN GbR als angenommen - sofern die DREIWERKEN GbR nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der DREIWERKEN GbR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die DREIWERKEN GbR ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der DREIWERKEN GbR, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Kostenvoranschläge der DREIWERKEN GbR sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 15% gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird die DREIWERKEN GbR den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.
Stornoregelung
Bei Stornierung eines erteilten Auftrags aus welchem Grund auch immer nach Ablauf einer Woche gebührt der DREIWERKEN GbR eine Vergütung/Abstandshonorar in Höhe von 50% des Auftragswertes. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe des abgegebenen Angebotes. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei der DREIWERKEN GbR auszuhändigen.
Präsentation
Erhält die DREIWERKEN GbR nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der DREIWERKEN GbR, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der DREIWERKEN GbR. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind der DREIWERKEN GbR auszuhändigen. Werden die im Zuge einer Präsentation an Auftraggeber eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist die DREIWERKEN GbR berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der DREIWERKEN GbR unzulässig.
Verschwiegenheit
Die DREIWERKEN GbR, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Eigentumsrecht/Urheberschutz
Alle Leistungen der DREIWERKEN GbR (Anregungen, Beratungen, Ideen, Konzepte, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum der DREIWERKEN GbR. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang. Für die Nutzung von Leistungen der DREIWERKEN GbR, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der DREIWERKEN GbR erforderlich. Dafür steht der DREIWERKEN GbR eine gesonderte, angemessene Vergütung zu. Die DREIWERKEN GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Fordert der Auftraggeber, dass DREIWERKEN GbR ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt, bedarf dies der Schriftform. Kosten der Erstellung archivierter oder konvertierter Daten zum Zwecke der Herausgabe trägt der Auftraggeber.
Haftungsausschluß
Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichenrechtliche oder sonstige Zulässigkeit und Schutzfähigkeit erbrachter Leistungen wird von der DREIWERKEN GbR nicht übernommen. Der Werbetreibende übernimmt mit Verwendung von der DREIWERKEN GbR erbrachter Leistungen die umfassende Verantwortung für Richtigkeit von Bild und Text. Sofern die DREIWERKEN GbR auf Veranlassung des Werbetreibenden Leistungen Dritter in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen der Beauftragten. Etwaige Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber; delegiert der Auftraggeber die Freigabe in seiner Gesamtheit oder in Teilen an die DREIWERKEN GbR, stellt er die DREIWERKEN GbR entsprechend von der Haftung frei. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Genehmigung
Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen der DREIWERKEN GbR sind vom Auftraggeber zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die DREIWERKEN GbR herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Auftraggeber auf Grundlage der Besprechungsprotokolle/Telefonate.
Termine
Die DREIWERKEN GbR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der DREIWERKEN GbR eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die DREIWERKEN GbR. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten - entbinden die DREIWERKEN GbR jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die DREIWERKEN GbR Eigentümerin sämtlicher in Rechnung gestellter Leistungen
Kennzeichnung
Die DREIWERKEN GbR ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die DREIWERKEN GbR hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Gewährleistung und Schadensersatz
Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die DREIWERKEN GbR anzuzeigen und zu begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der DREIWERKEN GbR, Rosenheim, Amtsgericht Rosenheim. Die DREIWERKEN GbR behält sich das Klagerecht am Hauptsitz des Werbetreibenden vor.
DREIWERKEN GbR. Rosenheim, Januar 2009

