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Stand: Juni 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und DREIWERKEN gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der DREIWERKEN ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  • Vertragsabschluss
    Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der DREIWERKEN GmbH sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang in der DREIWERKEN GmbH gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der DREIWERKEN GmbH als angenommen - sofern die DREIWERKEN GmbH nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Leistung und Honorar
    Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der DREIWERKEN GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die DREIWERKEN GmbH ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der DREIWERKEN GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Kostenvoranschläge der DREIWERKEN GmbH sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 20% gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird die DREIWERKEN GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.

  • Stornoregelung
    Bei Stornierung eines erteilten Auftrags aus welchem Grund auch immer nach Ablauf einer Woche gebührt der DREIWERKEN GmbH eine Vergütung/Abstandshonorar in Höhe von 50% des Auftragswertes. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe des abgegebenen Angebotes. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei der DREIWERKEN GmbH auszuhändigen.

  • Präsentation
    Erhält die DREIWERKEN GmbH nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der DREIWERKEN GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der DREIWERKEN GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind der DREIWERKEN GmbH auszuhändigen. Werden die im Zuge einer Präsentation an Auftraggeber eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist die DREIWERKEN GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der DREIWERKEN GmbH unzulässig.

  • Verschwiegenheit
    Die DREIWERKEN GmbH, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

  • Eigentumsrecht/Urheberschutz
    Alle Leistungen der DREIWERKEN GmbH (Anregungen, Beratungen, Ideen, Konzepte, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum der DREIWERKEN GmbH. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang. Für die Nutzung von Leistungen der DREIWERKEN GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der DREIWERKEN GmbH erforderlich. Dafür steht der DREIWERKEN GmbH eine gesonderte, angemessene Vergütung zu. Die DREIWERKEN GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Fordert der Auftraggeber, dass DREIWERKEN GmbH ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt, bedarf dies der Schriftform. Kosten der Erstellung archivierter oder konvertierter Daten zum Zwecke der Herausgabe trägt der Auftraggeber.

  • Haftungsausschluß
    Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichenrechtliche oder sonstige Zulässigkeit und Schutzfähigkeit erbrachter Leistungen wird von der DREIWERKEN GmbH nicht übernommen. Der Werbetreibende übernimmt mit Verwendung von der DREIWERKEN GmbH erbrachter Leistungen die umfassende Verantwortung für Richtigkeit von Bild und Text. Sofern die DREIWERKEN GmbH auf Veranlassung des Werbetreibenden Leistungen Dritter in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen der Beauftragten. Etwaige Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber; delegiert der Auftraggeber die Freigabe in seiner Gesamtheit oder in Teilen an die DREIWERKEN GmbH, stellt er die DREIWERKEN GmbH entsprechend von der Haftung frei. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

  • Genehmigung
    Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen der DREIWERKEN GmbH sind vom Auftraggeber zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die DREIWERKEN GmbH herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Auftraggeber auf Grundlage der Besprechungsprotokolle/Telefonate.

  • Termine
    Die DREIWERKEN GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der DREIWERKEN GmbH eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die DREIWERKEN GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten - entbinden die DREIWERKEN GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

  • Zahlung
    Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die DREIWERKEN GmbH Eigentümerin sämtlicher in Rechnung gestellter Leistungen

  • Kennzeichnung
    Die DREIWERKEN GmbH ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die DREIWERKEN GmbH hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

  • Gewährleistung und Schadensersatz
    Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die DREIWERKEN GmbH anzuzeigen und zu begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  • Sofortstundensatzregel
    Bei nichteinhalten der im Angebot festgelegten Projektvorlaufzeiten behält sich die Firma DREIWERKEN GmbH das Recht vor, einen Aufschlag in Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme, für die daraus resultierenden Überstunden, zusätzlich in Rechnung zu stellen.

  • Unwirksamkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der DREIWERKEN GmbH, Rosenheim, Amtsgericht Rosenheim. Die DREIWERKEN GmbH behält sich das Klagerecht am Hauptsitz des Werbetreibenden vor.